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Liebe Patienten,
in regelmäßigen Abständen gibt es politisch gewollte Maßnahmen zur
Reduzierung der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen, nicht
zuletzt auch für kieferorthopädische Behandlungsmaßnahmen.
Seit
dem 1. Januar 2002 gelten die neuen kieferorthopädischen
Indikationsgruppen (KIG).
KIG ist das neue
befundbezogene kieferorthopädische Indikationssystem mit Einstufung
des Behandlungsbedarfs nach kieferorthopädischen Indikationsgruppen.
Es hat das bisherige therapieorientierte Indikationssystem am 1.1.2002
abgelöst.
Der Kieferorthopäde hat anhand der
kieferorthopädischen Indikationsgruppen
(siehe Schema) festzustellen, ob
der Grad einer Fehlstellung vorliegt, für deren Behandlung der
Versicherte einen Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse hat.
Mit dem KIG-Bewertungs-System soll der Zahnarzt -
unmittelbar vor dem
geplanten Behandlungsbeginn - bei
der klinischen Untersuchung die Fehlstellung mit dem größten
Behandlungsbedarf erkennen. Die Einstufung kann erst im Stadium des
späten Wechselgebisses erfolgen.
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (Befunde) sind in fünf
Behandlungsbedarfsgrade eingeteilt. Der Befund mit dem höchsten
Behandlungsbedarf entscheidet über die Kostenübernahme. Nur bei den
Graden 3, 4 und 5 hat der Versicherte einen Leistungsanspruch
gegenüber seiner Krankenversicherung.
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Indikationsgruppen
(Befunde) |
Grad |
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
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Kraniofaziale Anomalien |
A |
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Lippen-Kiefer-Gaumenspalte o.ä. |
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Zahnunterzahl
(Aplasie oder Zahnverlust) |
U |
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Unterzahl
(nur wenn präprothetische Kieferorthopädie oder
kieferorthopädischer Lückenschluß indiziert)
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Durchbruchstörungen |
S |
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Retention
(außer 8er) |
Verlagerung
(außer 8er) |
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Sagittale Stufe |
distal |
D |
bis 3 mm |
über 3 mm,
bis 6 mm |
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über 6 mm,
bis 9 mm |
über 9 mm |
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mesial |
M |
|
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0 bis 3 mm |
über 3 mm |
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Vertikale Stufe
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offen (auch
seitlich) |
O |
bis 1 mm |
über 1 mm,
bis 2 mm |
über 2 mm,
bis 4 mm |
über 4 mm
habituell offen |
über 4 mm
skelettal offen |
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tief |
T |
über 1 mm,
bis 3 mm |
über 3 mm ohne/mit Gingivakontakt |
über 3 mm mit traumatischem Gingivakontakt |
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Transversale Abweichung |
B |
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Bukkal-/Lingual-okklusion |
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K |
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Kopfbiss |
beids. Kreuzbiss |
einseitiger Kreuzbiss |
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Kontaktpunktabweichung
Engstand |
E |
unter 1 mm |
über 1 mm,
bis 3 mm |
über 3 mm,
bis 5 mm |
über 5 mm |
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Platzmangel |
P |
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bis 3 mm |
über 3 mm,
bis 4 mm |
über 4 mm |
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Bitte beachten Sie
jedoch, dass nur Ihr Kieferorthopäde bei einer klinischen Untersuchung
unmittelbar
vor dem geplanten Behandlungsbeginn
überprüfen kann, ob die Kosten für eine medizinisch notwendige
Behandlung von Ihrer Krankenkasse übernommen werden oder ob ein
privater Behandlungsvertrag für die Beseitigung der Zahn- und
Kieferfehlstellung Ihres Kindes erforderlich wird.
Die
Grenzziehung wurde willkürlich und ausschließlich aus Kostengründen
vorgenommen, ohne die notwendige Behandlung der restlichen
Anomalien
infrage zu stellen. Diese können nunmehr nur noch mit einem privaten
Behandlungsvertrag behandelt werden.
Weitere Informationen können Sie
hier erhalten. |